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XRechnung, ZUGFeRD oder PDF: Was passt zum Betrieb?

Nicht jedes Rechnungsformat erfüllt dieselbe Aufgabe. Der Vergleich hilft bei der Wahl für Auftraggeber, eigene Ausgangsrechnungen und den lesbaren Umgang mit eingehenden Belegen.

Lesbar dargestellte digitale Rechnung neben einem Aufmaß auf dem Bürotisch
Das passende Format richtet sich nach Empfängeranforderung und dem eigenen Prüfablauf.Bild: mit einem Bildmodell erzeugt

Eine Rechnung muss im Handwerk zwei Aufgaben erfüllen: Der Auftraggeber muss sie annehmen und verarbeiten können, der Betrieb muss ihren Inhalt selbst sicher prüfen und später wiederfinden können. Wer bisher Rechnungen in Word erstellt, kennt vor allem das PDF als vertrautes Ergebnis. Für viele Kunden bleibt es praktisch, rechtlich und technisch ist es aber nicht immer das passende Format.

Seit den Änderungen bei der E Rechnung im inländischen B2B Bereich ist die Frage nicht mehr nur, wie eine Rechnung aussieht. Entscheidend ist auch, ob ihre Angaben strukturiert maschinenlesbar vorliegen. XRechnung, ZUGFeRD und PDF sind deshalb keine austauschbaren Dateinamen, sondern Werkzeuge für unterschiedliche Anforderungen. Sorgfalt beginnt damit, das verlangte Format vor dem Versand zu kennen und eingehende Dateien nicht ungeprüft abzulegen.

Das PDF ist lesbar, aber nicht stets eine E Rechnung

Ein normales PDF ist ein Sichtdokument. Es kann sauber gestaltet, per E Mail versandt, ausgedruckt und von Menschen ohne besondere Software gelesen werden. Für den Alltag mit privaten Kunden oder dort, wo keine strukturierte elektronische Rechnung verlangt wird, ist das weiterhin bequem.

Ein reines PDF enthält seine Rechnungsangaben jedoch in der Regel nicht als strukturierte Daten. Es ist damit keine E Rechnung im Sinn von § 14 Absatz 1 Satz 3 Umsatzsteuergesetz, kurz UStG. Die Vorschrift verlangt für eine elektronische Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format, das die elektronische Verarbeitung ermöglicht.

Warum die Optik allein nicht entscheidet

Ob Betrag, Leistungsdatum, Steuersatz und Rechnungsnummer auf dem Bildschirm gut zu sehen sind, beantwortet nicht die Frage nach dem Format. Eine Software kann Text aus einem PDF zwar teilweise erkennen. Dieses Auslesen ist aber nicht dasselbe wie die Übergabe geprüfter, strukturierter Rechnungsdaten.

Das betrifft auch ein aus Word erzeugtes PDF. Es kann alle Pflichtangaben nach § 14 Absatz 4 UStG enthalten und dennoch keine strukturierte E Rechnung sein. Für die Beurteilung von Anforderungen und Übergangsregeln hilft der Beitrag § 14 UStG und die Geltung der E Rechnung im Handwerk.

Ein PDF bleibt dennoch wertvoll: als lesbare Darstellung, als Anlage zu Unterlagen oder als Format, das ein Empfänger ausdrücklich akzeptiert. Der Betrieb sollte nur nicht voraussetzen, dass jeder gewerbliche Auftraggeber ein PDF künftig als ausreichend ansieht. Bei der Rechnungsstellung zählt die Vereinbarung mit dem Kunden und, soweit einschlägig, dessen gesetzliche oder organisatorische Vorgabe.

XRechnung ist ein strukturiertes Format ohne festes Sichtbild

Die XRechnung ist ein XML basiertes Rechnungsformat. Sie setzt die europäische Norm EN 16931 für die elektronische Rechnungsstellung um und ist besonders im Umfeld öffentlicher Auftraggeber verbreitet. XML ist für Systeme gut lesbar, für Menschen wirkt die Datei ohne passende Anzeige jedoch oft wie eine lange Folge technischer Felder.

Das ist kein Zeichen dafür, dass die Rechnung fehlerhaft ist. Die Struktur soll Daten wie Lieferant, Besteller, Leitweg ID, Rechnungspositionen, Steuerangaben und Zahlungsbedingungen eindeutig transportieren. Gerade bei Portalen oder automatisierten Prüfungen kann diese Eindeutigkeit notwendig sein.

Im Betrieb braucht XML eine verständliche Ansicht

Wer eine XRechnung empfängt, sollte die XML Originaldatei aufbewahren und ihren Inhalt sichtbar machen. Eine bloße Dateivorschau im E Mail Programm reicht oft nicht aus. Erforderlich ist eine Anwendung oder ein Viewer, der die Angaben so darstellt, dass der Betrieb Rechnungsaussteller, Betrag, Leistung, Steuer und Zahlungsdaten prüfen kann.

Beim Versand sollte die XRechnung nicht nach Gefühl erstellt werden. Öffentliche Auftraggeber und Kundenportale können zusätzliche Angaben verlangen, etwa eine Bestellnummer, eine Leitweg ID oder eine bestimmte Einreichung über ein Portal. Fehlt ein Pflichtfeld, kann eine technisch korrekte XML Datei trotzdem zurückgewiesen werden.

  • Stärke: XRechnung ist für strukturierte Verarbeitung und formalisierte Anforderungen ausgelegt.
  • Grenze: Ohne Anzeigeprogramm bietet sie kein bequemes, einheitliches Sichtdokument.
  • Praxisfolge: Der Betrieb benötigt einen Weg zum Erzeugen, Prüfen und geordneten Speichern der XML Datei.

Für einen Handwerksbetrieb ist XRechnung deshalb vor allem dann passend, wenn der Auftraggeber sie verlangt oder wenn das Rechnungsprogramm sie zuverlässig erzeugt. Sie ist nicht kompliziert, weil das Handwerk kompliziert rechnet, sondern weil die Daten für fremde Systeme präzise bereitgestellt werden müssen.

ZUGFeRD verbindet Sichtdokument und strukturierte Daten

ZUGFeRD verfolgt ein hybrides Konzept. Die Rechnung liegt als PDF Datei vor und enthält zusätzlich eingebettete XML Daten. Der Mensch kann das PDF lesen, während eine geeignete Software die Daten aus der eingebetteten Struktur verarbeiten kann. Das ist für Betriebe attraktiv, die eine vertraute Ansicht wünschen und zugleich strukturierte Daten bereitstellen oder empfangen müssen.

Entscheidend ist das verwendete Profil. Nicht jede Datei, die als ZUGFeRD bezeichnet wird, erfüllt automatisch die Anforderungen einer E Rechnung nach § 14 Absatz 1 Satz 3 UStG. Das eingesetzte Profil muss die Anforderungen der EN 16931 erfüllen, damit die Rechnung als E Rechnung in diesem Sinn eingeordnet werden kann.

Eine Datei, zwei nutzbare Ebenen

Im Idealfall zeigen PDF und XML dieselben Rechnungsinhalte. Für die Verarbeitung sind die strukturierten Daten maßgeblich, wenn es einen Widerspruch zwischen Bild und Daten gibt. Deshalb ist es sorgfältige Praxis, nicht nur auf die sichtbare PDF Seite zu schauen, sondern auch sicherzustellen, dass die eingebetteten Daten korrekt erzeugt wurden.

Beim Empfang erleichtert ZUGFeRD häufig die Belegprüfung: Die Rechnung lässt sich unmittelbar lesen, die Originaldatei enthält aber zugleich die Datenstruktur. Das ersetzt keine sachliche Prüfung. Der Betrieb muss weiterhin kontrollieren, ob die Leistung beauftragt und erbracht wurde, ob Preise und Mengen stimmen und ob die Rechnung dem richtigen Vorgang zugeordnet ist.

FormatFür Menschen lesbarStrukturierte DatenTypischer Einsatz
Reines PDFJaIn der Regel neinSichtbeleg, wenn keine strukturierte E Rechnung gefordert ist
XRechnungMit geeigneter AnzeigeJa, XML basiertVorgegebene strukturierte Rechnungswege, häufig öffentliche Auftraggeber
ZUGFeRD mit geeignetem EN 16931 ProfilJaJa, eingebettetes XMLLesbarer Beleg mit maschinenlesbaren Daten

Für die Wahl zwischen XRechnung oder ZUGFeRD ist daher nicht nur die eigene Vorliebe wichtig. Maßgeblich ist, ob der Empfänger eines der Formate verlangt, welche Profile und Felder akzeptiert werden und ob der Betrieb die Datei im eigenen Ablauf zuverlässig prüfen kann.

Auftraggeber können ein bestimmtes Format oder einen Übertragungsweg vorgeben

Öffentliche Auftraggeber können für Rechnungen elektronische Formate und bestimmte Einreichungswege vorsehen. Auch Industriekunden arbeiten häufig mit Lieferantenportalen, Bestellprozessen oder eigenen Vorgaben für strukturierte Rechnungen. Eine Rechnung als E Mail Anhang zu versenden, obwohl ein Portal verlangt wird, kann zur Ablehnung oder Verzögerung führen.

Vor der ersten Rechnung sollte der Betrieb deshalb nicht nur nach der E Mail Adresse fragen. Er sollte schriftlich klären, welches Format, welches Profil, welche Referenzen und welcher Übertragungsweg gelten. Bei wiederkehrenden Kunden gehört diese Information in die Kundenakte oder zum Auftrag.

Diese Punkte vor dem Versand abfragen

  1. Welches Rechnungsformat akzeptiert oder verlangt der Auftraggeber: XRechnung, ZUGFeRD oder ein anderes vereinbartes Format?
  2. Ist eine Bestellnummer, Projektnummer, Kostenstelle oder Leitweg ID erforderlich?
  3. Wird die Rechnung per E Mail angenommen oder über ein Kundenportal eingereicht?
  4. Gibt es Vorgaben zu Dateinamen, Anhängen, Ansprechpartnern oder Prüfregeln?
  5. Wer bestätigt den Eingang, und wie geht der Betrieb mit einer technischen Zurückweisung um?

Vertragliche Vorgaben können über die allgemeine Gewohnheit im Betrieb hinausgehen. Sie sollten daher bereits bei Auftragsannahme geprüft werden, nicht erst wenn die Schlussrechnung fällig ist. Das schützt vor unnötiger Nacharbeit und zeigt dem Auftraggeber die gleiche Verlässlichkeit, die der Betrieb von seinen Lieferanten erwartet.

Die gesetzlichen Zeiträume für die Umstellung und die Empfangsbereitschaft ändern an dieser praktischen Pflicht nichts: Anforderungen können je nach Umsatz, Geschäftsvorfall und Übergangsregel unterschiedlich greifen. Einen Überblick bietet die Übersicht zu den Fristen für E Rechnungen von 2025 bis 2028.

Für den Empfang ist Lesbarkeit ein eigenes Auswahlkriterium

Beim Rechnungsempfang lautet die erste Frage nicht, ob eine XML Datei schön aussieht. Der Betrieb muss sie lesen, fachlich prüfen, freigeben und für die Buchführung bereitstellen können. Wer eine XRechnung nur im E Mail Postfach liegen lässt, hat noch keinen verlässlichen Prozess.

Die Aufbewahrungspflicht für Rechnungen ergibt sich aus § 14b UStG. Elektronische Rechnungen sind so aufzubewahren, dass ihre Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet bleiben. Bei einer strukturierten Rechnung gehört daher die Originaldatei zum Belegbestand, nicht nur ein Ausdruck oder ein Screenshot der Ansicht.

Ein praxistauglicher Weg vom Eingang bis zum Steuerbüro

Zuerst wird die Originaldatei unverändert in einer geordneten Ablage gesichert. Danach prüft eine verantwortliche Person den sichtbar dargestellten Inhalt gegen Auftrag, Lieferschein, Aufmaß oder Leistungsnachweis. Erst dann folgt die Freigabe für Zahlung und Buchführung.

Für ein DATEV Steuerbüro ist vor allem wichtig, dass Beleg und zugehörige Informationen vollständig, nachvollziehbar und rechtzeitig übergeben werden. Welcher Übergabeweg sinnvoll ist, sollte der Betrieb mit seinem Steuerbüro abstimmen. Ein lesbares PDF zusätzlich zur XML Datei kann die Arbeit erleichtern, ersetzt aber nicht die Pflicht, die elektronische Originalrechnung ordentlich aufzubewahren.

Hilfreich ist eine feste Zuständigkeit, auch in einem kleinen Team. Der Beitrag wer E Rechnungen im Handwerksbetrieb prüft und wofür zeigt, wie sich technische Sichtprüfung, sachliche Freigabe und Buchhaltungsübergabe voneinander trennen lassen.

Die Empfehlung richtet sich nach Kunde und Arbeitsablauf

Es gibt kein Rechnungsformat, das für jeden Auftraggeber und jeden Ablauf allein richtig ist. Für den Versand gilt: Erfüllen Sie die Vorgabe des Kunden. Verlangt ein öffentlicher Auftraggeber XRechnung über einen bestimmten Weg, ist XRechnung die passende Wahl. Akzeptiert ein Kunde ZUGFeRD mit einem geeigneten EN 16931 Profil, kann das Format die lesbare PDF Ansicht und strukturierte Daten sinnvoll verbinden.

Für den internen Ablauf sollte die Wahl einfacher sein: Nutzen Sie ein Werkzeug, das XRechnung und ZUGFeRD verständlich anzeigt, die Originaldaten geordnet ablegt und Rechnungen passend zur Kundenvorgabe erzeugen kann. So bleibt die Rechnung Teil eines sauberen Arbeitsprozesses, statt nach Feierabend zu einer technischen Sonderaufgabe zu werden.

Aus dem vertrauten Rechnungsformular kann Handwerksbeleg gültige E Rechnungen erzeugen und eingehende E Rechnungen lesbar machen sowie ordentlich ablegen. Wenn Sie den Ablauf für Ihren Betrieb ansehen möchten, fragen Sie über das Kontaktformular eine Vorführung oder frühen Zugang an. Fachlich eingeordnet werden die Inhalte von unserem Autor für E Rechnungen im Handwerk.